für den Landkreis Wittmund
Auf dieser Seite geben wir Ihnen alle Informationen rund
um die Berufsfachschule Pflegeassistenz.
Ausbildungsziel:
„Staatlichgeprüfte Pflegeassistentin/ Staatlichgeprüfter Pflegeassistent“
Das Ziel der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz ist es, Schülerinnen und Schüler zu Assistenzkräften für die beruflichen Handlungsfelder der Pflege und Betreuung und Versorgung von Menschen aller Alterstufen und Menschen mit Handicap auszubilden.
Mit diesem Berufsabschluss können sie anschließend in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Altenpflegehilfe, der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe und anderen geeigneten Einrichtungen der Pflege unter der Anleitung einer Fachkraft mit Menschen arbeiten, die beeinträchtigt sind oder die aufgrund anderer schwieriger sozialer Lebenslagen Unterstützung und Hilfe von außen benötigen.
In die Berufsfachschule Pflegeassistenz kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweist.
Die Aufnahme in die Berufsfachschule Pflegeassistenz ist nur möglich, wenn bis spätestens zum Beginn der praktischen Ausbildung der Nachweis:
der persönlichen Zuverlässigkeit durch Vorlage des
Führungszeugnisses OE
und
eines erhöhten Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) einschließlich Immunschutz gegen Hepatitis A und Hepatitis B vorliegen.
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation,
Fremdsprache/Kommunikation,
Mathematik, Politik, Sport, Religion……………..12
Berufsbezogener Lernbereich -Theorie-………..33
Berufsbezogener Lernbereich -Praxis-………….960
(Bei voller Unterrichtsversorgung)
Zur Anmeldung wird benötigt:
➢ Online Anmeldung
➢ Lebenslauf
➢ Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen
Informationsblatt Berufsfachschule Pflegeassistenz
Es wird eine schriftliche, praktische und ggf. mündliche Prüfung durchgeführt.
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/ Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ zu führen.
Es besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss – bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I (ESA), zu erwerben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss in die Klasse 2 der dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege oder der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz, Schwerpunkt Familienpflege, einzutreten.
Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreibbedarf, Taschenrechner, Lektüre, Arbeitshefte usw..
Auskunft über finanzielle Förderung erteilen die zuständigen BaföG Ämter.
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