Hier alle wichtigen Informationen zum oben genanten Bildungsgang.
Einjährige Berufsfachschule Gastronomie (B1)
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung in der einjährigen Berufsfachschule Gastronomie vermittelt Grundlagen der theoretischen und praktischen Berufsausbildung für Berufe des Berufsfeldes Gastronomie.
Die Berufsfachschule Gastronomie wird als erstes Ausbildungsjahr für Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe geführt.
Dazu zählen folgende Berufe:
Fachkraft im Gastgewerbe, Restaurantfachmann/-frau, Koch/Köchin, Hotelfachmann/-frau, Fachmann/-frau für Systemgastronomie.
Stundentafel
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation,
Fremdsprache/Kommunikation,
Politik, Sport, Religion…………………….….9
Fachtheoretische Berufsfelder…………….9
Fachpraktische Berufsfelder………………18
(Gesamt 36 bei ungekürztem Unterricht)
Während des Schuljahres ist ein Praktikum von mindestens 160 Stunden Umfang in geeigneten Betrieben vorgesehen.
Hinweise
Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Bei Nichteignung kann innerhalb der ersten sechs Unterrichtswochen eine Überweisung in eine andere Schulform erfolgen.
Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreibbedarf, Taschenrechner, usw.
Es wird Arbeitskleidung benötigt.
In der Regel wird eine Klassenfahrt oder ein Schullandheimaufenthalt durchgeführt.
Mit dem Besuch dieser Schulform endet die allgemeine Schulpflicht. Unberührt bleibt davon der Schulbesuch in einer dualen Berufsausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen
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Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss.
Auch Schülerinnen und Schülern mit einem Realschulabschluss bietet die einjährige Berufsfachschule Gastronomie beste Möglichkeiten, um Tätigkeiten und Anforderungenim gastronomischen Berufsfeld kennen zu lernen. -
Gesundheitliche Eignung.
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Einhaltungder Hygienebedingungen.
Anmeldung
Zur Anmeldung wird benötigt:
➢ Online Anmeldung
➢ Lebenslauf
➢ Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen
Abschluss/ Berechtigungen
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich ab.
Bei erfolgreichem Besuch kann das Schuljahr auf die Dauer einer Berufsausbildung angerechnet werden und berechtigt dann zum Eintritt in die Fachstufe I (2. Ausbildungsjahr) der unter dem Ausbildungsziel genannten Berufe.
Bei Vorliegen eines Realschulabschlusses zu Beginn der Ausbildung kann unter bestimmten Bedingungen der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden. Derartige Klassen oder Kurse mit erhöhten Anforderungen können bei entsprechender Schülerzahl und nach den Möglichkeiten der Schule eingerichtet werden.