Fachoberschule Gesundheit und Soziales-Sozialpädagogik

Auf dieser Seite geben wir Ihnen alle Informationen rund
um die Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt: Sozialpädagogik.

Allgemeine Informationen

Die Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Sozialpädagogik – wendet sich an Schülerinnen und Schüler mit dem Sekundarabschluss I – Realschulabschluss. Sie erweitert und vertieft die Allgemeinbildung und vermittelt des Weiteren eine erste fachliche Schwerpunktausbildung.

Die Ausbildung dauert entweder 2 Jahre mit Besuch der Klasse 11 und 12, oder 1 Jahr in der Klasse 12.

Mit der Fachhochschulreife eröffnen sich folgende Möglichkeiten:

• Studium an der Fachhochschule in einer
   beliebigen Studienrichtung.

• Besuch der Berufsoberschule Klasse 13 bei
   abgeschlossener Berufsausbildung.

• Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialassistenz mit
   dem Schwerpunkt Sozialpädagogik

Stundentafel

Unterrichtsfächer          Klasse 11  Klasse 12 (Wo)

Berufsübergreifender Lernbereich…..8………….18
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation,
Mathematik, Politik, Sport, Religion

Berufsbezogener Lernbereich ………..4…………12

(Bei voller Unterrichtsversorgung)

In der Klasse 11 ist ein Praktikum von 960 Zeitstunden in geeigneten Betrieben zu absolvieren. Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus.

Hinweise/Prüfung

Die ordnungsgemäße praktische Ausbildung muss durch eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes nachgewiesen werden. Die Abschlussprüfung der Klasse 12 gliedert sich in einen schriftlichen und einen ggf. mündlichen Teil in den Fächern

Deutsch, Englisch, Mathematik, sowie berufsbezogenen Lernbereich.

Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren
durchgeführt. Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. 

In der Regel wird eine Klassenfahrt und/oder ein
mehrtägiges Teamtraining an einem außerschulischen Lernort durchgeführt.
Auskünfte über finanzielle Förderung erteilen die zuständigen BAföG Ämter. 

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales kann aufgenommen werden, wer

1. den Sekundarabschluss I –Realschulabschluss oder
    einen gleichwertigen Bildungsstand und

2. einen Praktikumsplatz in einem einschlägigen Betrieb
    nachweisen kann. 

In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer

1. den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss- besitzt
und

2. die Fachoberschule Klasse 11 erfolgreich absolviert hat,
oder

3. a) eine mindestens zweijährige, erfolgreich
        abgeschlossene einschlägige Ausbildung und den
        Berufsschulabschluss,
   b) einen anderen den Anforderungen nach Buchstabe a)
       gleichwertigen Bildungsstand,
   c) eine mindestens fünfjährige einschlägige
       hauptberufliche Tätigkeit,
   d) durch den erfolgreichen Besuch einer
       Berufsfachschule oder der Einführungsphase des
       Fachgymnasiums einschlägiger Fachrichtung und
       die Ableistung eines einschlägigen Praktikums in
       Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen im
       Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden und
       einen der Klasse 11 gleichwertigen Bildungsstand
       nachweist.

Wer sich für die Berufsausbildung entscheidet, sollte sich gut auf Menschen einstellen können und dafür bestimmte persönliche Eigenschaften, wie z.B. Einfühlsamkeit, Geduld, sowie Kontakt- und Teamfähigkeit mitbringen. Neben der persönlichen Eignung muss ein Nachweis (ärztliche Bescheinigung) über die gesundheitliche Unbedenklichkeit erbracht werden.

Anmeldung

Zur Anmeldung wird benötigt:

➢ Online Anmeldung

➢ Lebenslauf

➢ Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen

Informationsblatt Berufsfachschule Wirtschaft

Praktikum

Die praktische Ausbildung in der Klasse 11 erfolgt an drei Tagen der Woche in außerschulischen Einrichtungen. Das Praktikum sollte in folgenden Bereichen mit zwei unterschiedlichen Schwerpunkten abgeleistet werden:

– Sozialpädagogischer Bereich und / oder
– Sonder- oder heilpädagogischer Bereich.

Verschiedene Schwerpunkte können sein: Kindergarten, Hort, Krippe, Werkstätten für Behinderte, Behindertenwohnheim, Kinder- und Jugendwohnheim, Heilpädagogischer Kindergarten, Förderschule, Schulen etc. Die zwei Schwerpunkte können auch in innerhalb einer Einrichtung abgedeckt werden. Andernfalls ist eine weitere Einrichtung zu suchen.

Besondere Beachtung:
Ein Schuljahr – abzüglich der Ferienzeit – umfasst 40 Wochen. Wenn die Arbeitszeit weniger als 8 Stunden am Tag beträgt (z.B. Kindergarten), muss zusätzlich nachmittags, abends, an Wochenenden und /oder in den Ferien gearbeitet werden.
Das Sekretariat hält Muster eines Praktikumsvertrages bereit; es kann aber auch unter www.bbs-wittmund.de abgerufen werden.