Fachschule Sozialpädagogik

Auf dieser Seite geben wir Ihnen alle Informationen rund
um die Fachschule Sozialpädagogik.

 

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher erfolgt in Vollzeitform in der Fachschule Sozialpädagogik und dauert zwei Jahre. 

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse II der Fachschule erwerben Sie zugleich die Fachhochschulreife, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt.

Die Ausbildung an der Fachschule knüpft an die Qualifikation einer Staatlich geprüften Sozialassistentin und eines Staatlich geprüften Sozialassistenten – Schwerpunkt Sozialpädagogik – an. 

Ziel ist der Erwerb einer eigenverantwortlichen sozialpädagogischen Handlungskompetenz.

Zusatzangebot –Freizeitpädagogik-
In der Fachschule Sozialpädagogik an den Berufsbildenden Schulen Wittmund wird den Schülerinnen und Schülern der Erwerb einer besonderen Qualifikation im Bereich der „Freizeitpädagogik“ ermöglicht. Diese besondere Qualifikation wird im Rahmen des Unterrichts im Wahlpflichtangebot erworben.

Den Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Sozialpädagogik sollen damit zusätzliche Berufschancen – insbesondere auf dem regionalen Arbeitsmarkt – eröffnet werden. 

Stundentafel

Lernbereiche                                           Wochenstunden

Berufsübergreifender Lernbereich ……………16 

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie  ……42

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis ……….3
insgesamt* ……………………………………………. 61

Durchführung der praktischen Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0 bis 3, 3 bis 6, 6 bis 10, 10 bis 14, 14 bis 21, über 21).
(*bei voller Unterrichtsversorgung)

Hinweise

Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Es gilt die Ferienregelung gem. Nds. Schulgesetz.

Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreib- und Zeichenbedarf, Taschenrechner, Lektüre, usw.

In der Regel wird eine Studienfahrt durchgeführt.

Auskünfte über finanzielle Förderung erteilen die zuständigen BAföG-Ämter.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent“, jeweils mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat oder eine andere gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist.

Außerdem ist die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe am Kind“ nachzuweisen. Das DRK Wittmund bietet eigens Kurse an. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als ein Jahr.

Der Abschluss zum / zur „Staatlich geprüften Sozialassistent / Sozialassistentin“ kann ebenfalls in entsprechenden Vorlaufklassen an den Berufsbildenden Schulen Wittmund erworben werden (siehe gesonderte Informationsbroschüre).

Anmeldung

Zur Anmeldung wird benötigt:

➢ Online Anmeldung

➢ Lebenslauf

➢ Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen

Praktikum/Abschlussprüfungen

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, praktischen und ggfs. mündlichen Prüfung.

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen. Gleichzeitig wird die Fachhochschulreife erworben. 

Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in mindestens zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Zeitstunden. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Modul „Durchführung der praktischen Ausbildung“ zusammengefasst.
Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule.