Hier alle wichtigen Informationen zum oben genanten Bildungsgang.
Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz (B7)
Allgemeine Informationen
Ausbildungsziel:
„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/ Staatlich geprüfter Pflegeassistent“
Das Ziel der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz ist es, Schülerinnen und Schüler zu Assistenzkräften für die beruflichen Handlungsfelder der Pflege und Betreuung und Versorgung von Menschen aller Alterstufen und Menschen mit Handicap auszubilden.
Mit diesem Berufsabschluss können sie anschließend in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Altenpflegehilfe, der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe und anderen geeigneten Einrichtungen der Pflege unter der Anleitung einer Fachkraft mit Menschen arbeiten, die beeinträchtigt sind oder die aufgrund anderer schwieriger sozialer Lebenslagen Unterstützung und Hilfe von außen benötigen.
Stundentafel
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation,
Fremdsprache/Kommunikation,
Mathematik, Politik, Sport, Religion……………..12
Berufsbezogener Lernbereich -Theorie-………..33
Berufsbezogener Lernbereich -Praxis-………….960
(Bei voller Unterrichtsversorgung)
Hinweise
Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreibbedarf, Taschenrechner, Lektüre, Arbeitshefte usw..
Auskunft über finanzielle Förderung erteilen die zuständigen BaföG Ämter.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Pflegeassistenz kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweist.
Die Aufnahme in die Berufsfachschule Pflegeassistenz ist nur möglich, wenn bis spätestens zum Beginn der praktischen Ausbildung der Nachweis:
der persönlichen Zuverlässigkeit durch Vorlage des
Führungszeugnisses OE
und
eines erhöhten Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) einschließlich Immunschutz gegen Hepatitis A und Hepatitis B vorliegen.
Anmeldung
Zur Anmeldung wird benötigt:
➢ Online Anmeldung
➢ Lebenslauf
➢ Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen