Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (B7)

Hier alle wichtigen Informationen zum oben genanten Bildungsgang.

Allgemeine Informationen

Ausbildungsziel

„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent zielt auf eine die Erziehung unterstützende Tätigkeit mit behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Der Ausbildungsgang Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent dauert zwei Jahre und führt zu einem beruflichen Abschluss.

Stundentafel

Unterrichtsfächer                                  Wochenstunden

Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation,
Fremdsprache/Kommunikation,
Mathematik, Politik, Sport, Religion……………..14

Berufsbezogener Lernbereich -Theorie-………..52

Berufsbezogener Lernbereich -Praxis-………….840

(Bei voller Unterrichtsversorgung)

Abschluss/ Berechtigungen

Der erfolgreiche Abschluss der Klasse II berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ – „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“

Der Abschluss ist Aufnahmevoraussetzung für die Aufnahme in die

Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik. (Notendurchschnitt: 3,0).
Der Erweiterte Sekundarabschluss (ESA) wird mit dem erfolgreichen Besuch der Schulform erworben werden. 

Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales: Schwerpunkt – Sozialpädagogik.

Praktische Ausbildung
In den Klassen I und II wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation und Aufteilung der Stunden auf die Schuljahre regelt die Schule.

Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach „Praxis –Sozialpädagogik-“ zusammengefasst.

Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus.

Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule.

Prüfung
Es wird eine schriftliche, praktische und ggf. mündliche Prüfung durchgeführt. 

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent Klasse I kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

In die Klasse II der Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent kann aufgenommen werden, wer

1. die Klasse I der Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erfolgreich besucht hat oder

2. mindestens den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und den erfolgreichen Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder

3. die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist oder

4. nach Abschluss einer min. zweijährigen Berufsausbildung eine min. dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist.

Wer sich für diese Berufsausbildung entscheidet, sollte sich gut auf Menschen einstellen können und dafür bestimmte persönliche Eigenschaften wie z.B. Einfühlsamkeit, Geduld, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit sowie Kontakt- und Teamfähigkeit mitbringen.

Neben der persönlichen Eignung muss ein Nachweis (ärztliche Bescheinigung) über die gesundheitliche Unbedenklichkeit erbracht werden.

Außerdem ist die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe am Kind“ nachzuweisen. Das DRK Wittmund bietet eigens Kurse an. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als ein Jahr.

Anmeldung

Zur Anmeldung wird benötigt:

➢ Online Anmeldung

➢ Lebenslauf

➢ Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen

Hinweise

Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. 

Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreibbedarf, Taschenrechner, Lektüre, usw..

In der Regel wird eine Klassenfahrt durchgeführt.

Auskunft über finanzielle Förderung erteilen die zuständigen BAföG Ämter.

-NEU- Eine Teilzeitausbildung mit Vergütung ist an den Berufsbildenden Schulen Wittmund möglich!
Weitere Informationen im Flyer oder unter
Tel.: 04462 86 3109 bzw.